Grundsätzlich sind Bücher und Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie die für die Abgabenerhebung bedeutsamen Geschäftspapiere und sonstigen Unterlagen im Original gemäß Bundesabgabenordnung (BAO) sieben Jahre aufzubewahren. Andere Aufbewahrungspflichten und –fristen können sich aber auch noch aus anderen Spezialgesetzen ergeben.
Quelle: WKO.at