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Aufbewahrungsfristen für Unternehmen in Österreich

  • kknautz
  • 19. Jan. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Jan.

Grundsätzlich sind Bücher und Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie die für die Abgabenerhebung bedeutsamen Geschäftspapiere und sonstigen Unterlagen im Original gemäß Bundesabgabenordnung (BAO) sieben Jahre aufzubewahren. Andere Aufbewahrungspflichten und –fristen können sich aber auch noch aus anderen Spezialgesetzen ergeben.


Aufbewahrungsfristen für Unternehmen, Infos von KK Umwelt Service: Entsorgung, Aktenvernichtung, Entrümpelung für Wien und Niederösterreich


Quelle: WKO.at

 
 
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